Erklärung zur Barrierefreiheit
nach BITV 2.0 bzw. EU-Richtlinie 2016/2102
Geltungsbereich der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mit der Adresse https://exinaev.de, betrieben von EXINA e.V.
Was diese Website anbietet
Die Website informiert über den Verein, seine Gremien und Mitglieder, über Veranstaltungen sowie über die IHK-Zertifikatslehrgänge. Sie bietet ein Kontaktformular und verweist auf die eigenständigen Websites der Lehrgänge. Ein Verkauf von Waren, ein Bestellvorgang oder ein Nutzerkonto bestehen auf dieser Website nicht.
Merkmale zur Barrierefreiheit
- Bedienung vollständig über die Tastatur, mit sichtbarer Hervorhebung des jeweils angesteuerten Elements
- Eine Sprungmarke am Seitenanfang führt direkt zum Inhalt und überspringt die Navigation
- Durchgehende Überschriftengliederung ohne übersprungene Ebenen, angegebene Seitensprache und Alternativtexte zu den Bildern
- Formularfelder sind mit ihrer Beschriftung verknüpft, sodass Vorleseprogramme sie benennen; Pflichtangaben sind als solche gekennzeichnet
- Links im Fließtext sind zusätzlich zur Farbe unterstrichen
- Fließtext erreicht auf allen verwendeten Flächen mindestens das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1
- Rücksicht auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren”: Übergänge und Einblendungen entfallen dann
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die nachstehend genannten Abweichungen sind bekannt.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Farbkontrast der Hausfarbe. Die orangefarbene Hausfarbe erreicht gegenüber Weiß ein Verhältnis von 2,2:1; gefordert sind 4,5:1. Betroffen sind die Kopfleiste, die Schaltflächen, der jeweils aktive Menüpunkt und die Links im Fließtext.
- Aufklappbereiche. Die Aufklappbereiche des eingesetzten Seitenbaukastens geben ihren Zustand über ein Merkmal aus, das für die verwendete Rolle nicht vorgesehen ist. Bedienbar sind sie, auch mit der Tastatur; einzelne Vorleseprogramme geben den Zustand jedoch möglicherweise nicht wieder.
Begründung:
- Zur Hausfarbe: Sie stammt aus dem bestehenden Erscheinungsbild des Vereins und lässt sich nicht ändern, ohne das Erscheinungsbild insgesamt anzupassen. Der Verein prüft eine dunklere Abwandlung für Text und Schaltflächen.
- Zu den Aufklappbereichen: Technische Einschränkung des eingesetzten Seitenbaukastens. Die Abweichung wird mit einer künftigen Fassung des Programms behoben; eigene Eingriffe in dessen Ausgabe würden bei jeder Aktualisierung verloren gehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. August 2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch Selbstbewertung: Alle Seiten dieser Website wurden mit einem automatisierten Prüfwerkzeug (axe-core über Google Lighthouse) auf die Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA geprüft und ergänzend von Hand auf Tastaturbedienung, Sichtbarkeit der Fokushervorhebung, Überschriftengliederung und Verknüpfung der Formularbeschriftungen untersucht. Die dabei gefundenen Abweichungen wurden behoben, mit Ausnahme der beiden oben genannten.
Ein automatisiertes Prüfwerkzeug erfasst nicht jede Anforderung. Eine Prüfung durch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung hat nicht stattgefunden.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, wenden Sie sich bitte an uns:
EXINA e.V.
Klingholzstraße 16
65189 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: 0611 – 333 80 – 88
E-Mail: info@exinaev.de
Website: www.exinaev.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Für nichtöffentliche Anbieter besteht derzeit keine gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle eigens zur Durchsetzung von Anforderungen an die Barrierefreiheit.